Lagerteilnahmebedingungen

Einleitung

Wir freuen uns sehr, dass dein Kind mit uns ein unvergessliches Pfadilager erleben möchte oder dass du uns besuchen möchtest. Um die Anmeldung geltend zu machen oder die Erlaubnis zu erhalten, uns zu besuchen, ist es notwendig, dass du die Lagerteilnahmebedingungen (nachfolgend LTB genannt) akzeptierst.
Bei Fragen kannst du dich gerne an die Lagerleitung oder die Abteilungsleitung wenden.

Geltungsbereich

Die Lagerteilnahmebedingungen gelten für:

  • alle Teilnehmende aller Pfadilager der Pfadi Meggen
  • Besuchende dieser Lager

Nachstehend wird von teilnehmenden Personen gesprochen.

Anmeldeformular

  • Alle teilnehmenden Personen (ausgenommen Besuchende) müssen ein Anmeldeformular ausfüllen.
  • Die Angaben auf dem Anmeldeformular entsprechen der Wahrheit.
  • Angaben auf dem Anmeldeformular, welche sich geändert haben, sind unverzüglich der Lagerleitung oder der Abteilungsleitung zu melden.

Versicherung und Haftung

  • Die teilnehmende Person ist durch die Pfadi Meggen nicht gegen Unfall und Krankheit versichert.
  • Die Pfadi Meggen übernimmt keine Haftung für beschädigte, verlorene und gestohlene Gegenstände.
  • Die teilnehmende Person ist für die nötigen Versicherungen selbst verantwortlich.
  • Die Pfadi Meggen lehnt jede Haftung ab.

Medizinisches

Notfall

Wenn du bei „Darf die Lagerleitung oder der Lagerarzt im Notfall Medikamente verabreichen?“ mit „ja“ stimmst, bestätigst du, dass die Lagerleitung oder der Lagerarzt im Notfall dem Teilnehmenden Medikamente verabreichen darf.

Als Notfall können folgende Ereignisse gelten:

  • Kopfschmerzen
  • kleine Verbrennungen
  • Fieber
  • weitere ähnliche Ereignisse

Als Medikamente gelten zum Beispiel:

  • Dafalgan
  • Ibuprufen
  • Voltaren
  • weitere ähnliche Mittel

Die gesetzliche Vertretung wird wenn möglich vor der Medikamentenabgabe informiert, ansonsten zum nächst möglichen Zeitpunkt.


Wenn du bei „Darf die Lagerleitung oder der Lagerarzt im Notfall Medikamente verabreichen?“ mit „nein“ stimmst, darf die Lagerleitung oder der Lagerarzt im Notfall trotzdem „nicht Medikamente“ verabreichen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Globuli
  • homöopathische Präparate (z.B für Verstauchungen)
  • Hausmittel
  • weitere ähnliche „nicht Medikamente“
äusserster Notfall

Das Leitungsteam kann die nötigen Schritte für eine medizinische Behandlung, im äussersten Notfall (Arzt- oder Krankenhausbesuch), ohne vorherige weitere Benachrichtigung der gesetzlichen Vertretung, veranlassen, auch wenn du bei „Darf die Lagerleitung oder der Lagerarzt im Notfall Medikamente verabreichen?“ mit „nein“ gestimmt hast.

Änderung der LTB

Die Pfadi Meggen behält es sich vor, jederzeit die LTB zu ändern.

Hast du eine Frage?

Bei allen Unklarheiten kannst du dich jederzeit an die Lagerleitung oder die Abteilungsleitung wenden.


Version der LTB: 1.3.0
Gültig ab Montag, 4. März 2024
Ersetzt die Version 1.2.4 vom Donnerstag, 22. Februar 2024